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Kann man den Pflegedienst selbst auswählen?
Ja. Es gibt keinerlei Verpflichtung, eine bestimmte Einrichtung zu beauftragen. Häufig werden gerade von Seiten der Krankenhäuser bestimmte Pflegedienste empfohlen oder sogar vermittelt. Dieser Empfehlung kann man folgen, man muß es aber nicht.
Einzige Ausnahme ist die SAPV (spezialisierte ambulante Palliativ-Versorgung). Hier gibt es nur wenige spezialisierte Pflegedienste, die vom behandelnden Krankenhaus vermittelt werden.
Sind die vereinbarten Leistungen des Pflegedienstes veränderbar?
Ja. Selbstverständlich orientieren sich die Leistungen des Pflegedienstes an der Pflegebedürftigkeit und dem Pflegezustand, der sich natürlich ändern kann. Die Leistungen werden dann nach vorheriger Absprache umgehend geändert.
Kann man den Pflegedienst auch nachts anfordern?
Ja. Sie können unsere einzelnen Standorte rund um die Uhr erreichen:
- Christopherus in Essen
- Christopherus in Bochum
- Christopherus in Oberhausen
- Christopherus in Leverkusen
Bei medizinischen Notfällen ist selbstverständlich sofort der Notarzt unter 112 zu rufen.
Kann man einzelne Einsätze des Pflegedienstes kurzfristig absagen?
Ja. Es reicht ein Anruf in unserer Pflegeverwaltung, um einen Einsatz abzusagen.
Wie ist das Pflegepersonal qualifiziert?
Für jede Pflegeleistung gibt es eine vertraglich festgelegte Mindestqualifizierung, die wir ohne Ausnahme einhalten, meistens aber übertreffen.
Bei Christopherus sind im Pflegebereich folgende Berufgruppen beschäftigt: Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, Altenpfleger/innen, Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/innen, erfahrene Arzthelferinnen, (qualifizierte) Pflegehelfer/innen.
Wie häufig wechselt das Personal?
Im Normalfall werden Sie in den Frühdiensten und in den Spätdiensten von jeweils drei Mitarbeiter/innen versorgt. Dies hängt allerdings in jedem Einzelfall von den verabredeten Leistungen ab. Natürlich muß auch „die Chemie“ zwischen Ihnen und den Pflegekräften stimmen. Hier kann schon einmal ein Wechsel des Personals erforderlich sein.
Kann man die Uhrzeiten der Einsätze selbst bestimmen?
Bei der Festlegung der Einsatzzeiten passen wir uns so weit als möglich Ihren Wünschen an. Daher wird diese Frage bei der Neuplanung einer Pflege in jedem Fall angesprochen. Sollte ihre Wunschzeit nicht sofort realisierbar sein, so bemühen wir uns, ihren Vorstellungen so schnell wie möglich nachzukommen.
Kann man den Pflegedienst jederzeit wechseln?
Ja. Ein Wechsel ist jederzeit möglich. Es ist ratsam, die Krankenkasse/Pflegekasse möglichst schnell über den Pflegedienstwechsel zu informieren.
Muß man beim Pflegedienstwechsel Kündigungsfristen einhalten?
Nein. Man kann dem Pflegedienst jederzeit ohne Wahrung etwaiger Fristen kündigen. Es reicht eine mündliche Kündigung, man kann aber natürlich auch schriftlich kündigen. In etwaigen Pflegeverträgen niedergelegte Kündigungsfristen haben für den Kunden keine Rechtskraft.
Erhält man als Pflegebedürftiger Pflegegeld, auch wenn man einen Pflegedienst hat?
Unter Umständen ja. Das hängt davon ab, in welchem Umfang der Pflegedienst tätig ist. Wenn die Leistungen des Pflegedienstes (die sogenannten Sachleistungen) unter der Budget-Grenze der jeweiligen Pflegegrades liegen, erhält der Pflegebedürftige ein anteiliges Pflegegeld (die sogenannte Kombinationsleistung).
Hierbei findet eine prozentuale Aufteilung statt. Rechnet der Pflegedienst z.B. 80% der maximalen Sachleistung ab, so erhält der Pflegebedürftige noch 20 % der maximalen Geldleistung.
Während das reine Pflegegeld immer zu Beginn des Monats für den Folgemonat überwiesen wird, erhält man das anteilige Pflegegeld erst, nachdem der Pflegedienst nach Ablauf des Monats mit der Pflegekasse abgerechnet hat.
Was bedeutet es, sich als private Pflegeperson benennen zu lassen?
Wenn für eine pflegebedürftige Person ein Antrag auf Erteilung einer Pflegestufe gestellt wird, so kann zwischen verschiedenen Leistungsarten gewählt werden. Wird hier die Geldleistung gewählt, so muß bei der Pflegekasse mindestens eine private Pflegeperson benannt werden. Diese Person kann zur Familie gehören, möglich sind aber genauso Freunde oder Bekannte. Diese private Pflegeperson ist nicht der Bezieher des Pflegegeldes. Die private Pflegeperson bezieht also in dieser Funktion kein Einkommen.
Allerdings sind von der Rechtsprechung in Einzelfällen die Bezüge von Pflegegeld auf Transfer-Leistungen angerechnet worden.
Wenn die private Pflegeperson mindestens 15 Stunden pro Woche für die pflegebedürftige Person tätig ist, so erwirbt sie dadurch Rentenansprüche, die auf einem gesonderten Formular der Pflegekasse bei Beginn der Pflege beantragt werden müssen. Dieses Formular wird in der Regel von den Pflegekassen direkt mit dem Pflegestufenantrag zusammen zugesendet.
Wann kann man eine Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?
Wenn die pflegebedürftige Person seit mindestens 6 Monaten im häuslichen Umfeld gepflegt wird, so kann die Verhinderungspflege/ Ersatzpflege in Anspruch genommen werden, etwa wenn die private Pflegehilfe in Urlaub oder krank ist (siehe SGB XI, § 39).
Hierzu können Privatpersonen oder auch ein Pflegedienst beauftragt werden. Die Kosten der Verhinderungspflege dürfen im Jahr 1612,- € nicht überschreiten. Die Verhinderungspflege kann gestückelt werden, darf aber insgesamt nicht länger als 6 Wochen im Jahr beansprucht werden. (ab 01.01.2015)
Die Verhinderungspflege muss vor Beginn bei der Pflegekasse beantragt werden.