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Krankenpflegerische Tätigkeiten durch den Pflegedienst, die ärztlich verordnet und durch die Krankenkasse genehmigt und bezahlt werden.
Zu den behandlungspflegerischen Tätigkeiten gehören: Gabe und Überwachung von Medikamenten und Augentropfen, Verabreichung von Injektionen, Anlegen und Wechseln von Wundverbänden, Verabreichen von Infusionen, Katheterisierung, Port-Versorgung, Wechsel von Trachealkanülen u.a.