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In Nordrheinwestfalen erhalten blinde Erwachsene unter 60 Jahren unabhängig vom Einkommen und Vermögen ein monatliches Blindengeld von 628,40 €. Kinder und Jugendliche erhalten 314,73 €. Erwachsene, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, erhalten 473,- €.
Als blind gilt, wer auf dem besser sehenden Auge eine Sehschärfe von maximal 2%, oder eine gleichwertige Einschränkung aufweist.
Das Blindengeld muß beim Landschaftsverband Rheinland unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung beantragt werden.
Bei pflegebedürftigen Personen, die Leistungen aus der Pflegekasse erhalten, verringert sich das Blindengeld um 164,50 € (Pflegestufe 1), bzw. um 154,- € (Pflegestufe 2 und 3)