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Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
Die bisherigen Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI (bisher 104,- bzw. 208,- Euro) werden umgewandelt in den sog. Entlastungsbetrag in Höhe von 125,- Euro monatlich ab Pflegegrad 1. Dieser Betrag kann wie bisher für Betreuung, Hauswirtschaft, Kurzzeit- und Tagespflege verwendet werden.
Eine Umwandlung von bis zu 40% der Sachleistung (siehe oben) in Entlastungsleistungen ist möglich.