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Bei Vorliegen einer Pflegestufe erhalten Pflegebedürftige eine Geldleistung, wenn sie ihre Pflege durch eine oder mehrere privat beschaffte Pflegeperson/en sicherstellen können.
Das Pflegegeld beträgt in der Pflegestufe 1: 235,- Euro, in der Pflegestufe 2: 440,- und in der Pflegestufe 3: 700,- Euro. Wenn zur Versorgung ein Pflegedienst beauftragt wird, verringert sich das Pflegegeld oder es entfällt ganz.
Das Pflegegeld wird von der Pflegekasse zum Ende des Monats für den jeweils nächsten Monat überwiesen.
Neue Regelungen gültig ab 01.01.2017
Bei Vorliegen eines Pflegegrades (ab Pflegegrad 2) erhalten Pflegebedürftige eine Geldleistung, wenn sie ihre Pflege durch eine oder mehrere privat beschaffte Pflegeperson/en sicherstellen können.
Das Pflegegeld beträgt im Pflegegrad 2: 316,- Euro, im Pflegegrad 3: 545,- Euro, im Pflegegrad 4: 728,- Euro und im Pflegegrad 5 901,- Euro. Wenn zur Versorgung ein Pflegedienst beauftragt wird, verringert sich das Pflegegeld oder es entfällt ganz.
Das Pflegegeld wird von der Pflegekasse zum Ende des Monats für den jeweils nächsten Monat überwiesen