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Pflegesachleistungen sind die (Grund)-Pflegeleistungen von professionellen Pflegediensten, die bei Vorliegen einer Pflegestufe direkt vom Pflegedienst mit der Pflegekasse abgerechnet werden können.
Die Pflegesachleistungen sind immer in Leistungskomplexe oder Verbundkomplexe eingeteilt.
Die Pflegesachleistungen sind je nach Pflegestufe begrenzt: Pflegestufe 1: 450,- €, Pflegestufe 2: 1100,- €, Pflegestufe 3: 1550,- €, Pflegestufe 3 Härtefall weiterhin: 1918,- €.
Bei Vorliegen der eingeschränkten Alltagskompetenz erhöhen sich die Sachleistungen wie folgt: Pflegestufe 0: 225,- €, Pflegestufe 1: 665,- €, Pflegestufe 2: 1250,- €, Pflegestufe 3: 1550,- €.
Die Pflegesachleistungen werden vom Pflegedienst nach Ablauf des Monats in Rechnung gestellt.
Neue Regelungen - gültig ab 01.01.2017
Pflegesachleistungen sind die (Grund)-Pflegeleistungen von professionellen Pflegediensten, die bei Vorliegen eines Pflegegrades (ab Pflegegrad II) direkt vom Pflegedienst mit der Pflegekasse abgerechnet werden können.
Die Pflegesachleistungen sind immer in Leistungskomplexe oder Verbundkomplexe eingeteilt.
Die Pflegesachleistungen sind je nach Pflegegrad begrenzt: Pflegegrad 2: 689,- €, Pflegegrad 3: 1298,- €, Pflegegrad 4: 1612,- €, Pflegegrad 5: 1995,- €.
Die Pflegesachleistungen werden vom Pflegedienst nach Ablauf des Monats in Rechnung gestellt.