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Zu Beginn der Pflegeleistungen im Rahmen der Pflegekasse wird zwischen der pflegebedürftigen Person und dem Pflegedienst ein schriftlicher Pflegevertrag geschlossen. In manchen Fällen wird dieser Pflegevertrag in Kopie von den Pflegekassen angefordert, da nur dann der Pflegedienst als Sachleistungserbringer anerkannt wird und gegenüber der Pflegekasse abrechnungsberechtigt ist.