Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzererfahrung bieten zu können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und erfüllen Funktionen wie zum Beispiel, Sie beim erneuten Besuch unserer Website wiederzuerkennen und unserem Team zu helfen zu verstehen, welche Bereiche der Website Sie am interessantesten und nützlichsten finden.
Die aktuellen Zuzahlungsregeln für Krankenkassenleistungen gelten seit dem 01.01.2004. Zuzahlungen sind zu leisten zu Arzt- und Zahnarztbesuchen, Medikamenten, häuslicher Krankenpflege, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, Fahrtkosten, Krankenhausbehandlung, sowie ambulanter und stationärer Rehabilitation. Zuzahlen muß jeder, der älter ist als 18 Jahre.
Die Zuzahlungen bei häuslicher Krankenpflege sind im Einzelnen folgendermaßen geregelt:
10,- € Zuzahlung für jede genehmigte Verordnung häuslicher Krankenpflege nach § 37, SGB V,
10% des Abrechnungswertes der ersten Verordnung des Jahres (Berechnungsdauer max. 28 Tage).