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Eine Zuzahlungsbefreiung wie es sie früher gab, ist vom Gesetzgeber nicht mehr vorgesehen. Allerdings gibt es für jede Person eine so genannte Belastungsgrenze. Wenn diese Grenze an Zuzahlungen pro Jahr erreicht ist, müssen in dem betreffenden Jahr keine weiteren Zuzahlungen mehr geleistet werden.
Die Belastungsgrenze an Zuzahlungen beträgt 2% des Brutto-Jahreshaushaltseinkommens.
Sofern eine schwerwiegende chronische Erkrankung vorliegt (und diese vom Hausarzt bescheinigt wird), oder bei Vorliegen der Pflegestufe 2 beträgt die Belastungsgrenze 1% des Brutto-Jahreshaushaltseinkommens.
Um von der weiteren Zuzahlung nach Erreichen der Belastungsgrenze befreit zu werden, sind die bereits geleisteten Zahlungen durch Vorlage der Quittungen bei der Krankenkasse zu dokumentieren. Außerdem ist ein entsprechender Antrag zu stellen und das Einkommen zu belegen.
Bei der Vorbereitung und Abwicklung des Antrags sind wir gern behilflich, wenn Sie es wünschen (selbstverständlich kostenfrei).